Einleitung
Die Einführung der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einheitlicher und qualitativ hochwertiger Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union.
Über 50 000 Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre Berichtsprozesse an komplexe neue Anforderungen anzupassen.
Für Unternehmen, die unter die CSRD fallen, ist das Verständnis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), insbesondere des ESRS E1 – Klimawandel, von zentraler Bedeutung.
Dieser Standard ist weit mehr als eine regulatorische Pflicht: Er bildet die Grundlage für eine nachhaltige und klimabewusste Unternehmensstrategie.
Was ist der Standard ESRS E1 – und warum ist er so wichtig?
Der Standard ESRS E1 „Climate Change“ wurde im Juli 2023 von der Europäischen Kommission als Teil des ersten ESRS-Pakets verabschiedet.
Er ist der erste von fünf Umweltstandards und regelt die Offenlegungspflichten rund um den Einfluss eines Unternehmens auf den Klimawandel sowie dessen Strategien zur Minderung und Anpassung.
Der Standard verpflichtet Unternehmen, sowohl positive als auch negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf das Klima offenzulegen – von Energieverbrauch und Emissionen bis hin zu Lieferkettenpraktiken.
Damit soll die Verknüpfung zwischen Geschäftsstrategie und Klimazielen gestärkt und die Vertrauensbasis zu Stakeholdern verbessert werden.
Die CSRD ist ein zentrales Element des Europäischen Green Deal, dessen Ziel es ist, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen und die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.
ESRS E1 bildet in diesem Rahmen das Kernstück der Berichterstattung über den Klimaschutz.
Umfang und Struktur des Standards ESRS E1
Der Standard umfasst neun Offenlegungspflichten, die eine umfassende Transparenz über den Umgang eines Unternehmens mit dem Klimawandel gewährleisten sollen – von Strategien über Ziele bis zu Kennzahlen und finanziellen Risiken.
Im Folgenden die wichtigsten Punkte im Überblick:
ESRS E1-1 – Übergangsplan zur Minderung des Klimawandels
Unternehmen müssen einen Transformationsplan darlegen, der ihre Strategie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG) und zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens beschreibt.
Dazu gehören zeitlich klar definierte Reduktionsziele sowie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung.
ESRS E1-2 – Klimapolitiken und Anpassungsstrategien
Verlangt wird die Offenlegung der unternehmensweiten Klimapolitik – einschließlich rechtlicher Verpflichtungen, freiwilliger Selbstverpflichtungen und Anpassungsmaßnahmen an Klimarisiken.
Diese Politik muss den Prozess der Identifikation, Bewertung und Steuerung klimabezogener Risiken und Chancen beschreiben.
Beispiel: Priorisierung von Lieferanten mit geringem CO₂-Fußabdruck oder Schutzmaßnahmen gegen Extremwetter an Produktionsstandorten.
ESRS E1-3 – Maßnahmen und Ressourcen
Unternehmen müssen aufzeigen, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen und welche Ressourcen sie dafür einsetzen – etwa Investitionen in Energieeffizienz, Schulungsprogramme oder Forschung zu CO₂-armen Technologien.
ESRS E1-4 – Ziele zur Klimamitigation und -anpassung
Hier werden quantitative Klimaziele verlangt – sowohl kurzfristig (bis 2030) als auch langfristig (bis 2050).
Unternehmen müssen erläutern, ob ihre Ziele wissenschaftsbasiert (Science Based Targets) sind und welche Methodik zur Zieldefinition angewandt wurde.
ESRS E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix
Berichtet werden müssen der Gesamtenergieverbrauch, die Aufschlüsselung nach Energieträgern sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien.
ESRS E1-6 – Treibhausgasemissionen (Scopes 1, 2 und 3)
Erfordert die Offenlegung sämtlicher Emissionen nach dem GHG Protocol:
- Scope 1: direkte Emissionen aus eigenen Anlagen,
- Scope 2: indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie,
- Scope 3: übrige indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette.
Für konsolidierende Unternehmen gilt: Scope 1 und 2-Emissionen der Tochtergesellschaften müssen disaggregiert und einzeln ausgewiesen werden.
ESRS E1-7 – Projekte zur Reduktion und Kompensation
Unternehmen müssen Maßnahmen zur CO₂-Entfernung und Kompensation offenlegen, z. B. Aufforstungsprojekte oder erworbene und entwertete CO₂-Zertifikate (Offsets), jeweils in tCO₂e.
ESRS E1-8 – Interne CO₂-Bepreisung
Gefordert ist die Darstellung, ob und wie Unternehmen interne CO₂-Preise anwenden, welche Mechanismen und Preisniveaus gelten und wie diese die Geschäftsentscheidungen beeinflussen.
ESRS E1-9 – Finanzielle Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen
Hier geht es um die quantitative Abschätzung von Risiken und Chancen infolge des Klimawandels – etwa physische Risiken (z. B. Hochwasser) oder Übergangsrisiken (z. B. CO₂-Bepreisung).
Unternehmen müssen aufzeigen, wie sich diese Faktoren auf Cashflows, Gewinne und Kapitalzugang auswirken können.
Beispiel: Prognostizierte Kosten für Hochwasserschutz von 5 Mio. PLN versus neue Umsatzchancen von 2 Mio. PLN aus energieeffizienten Bauleistungen.
Fazit
Der Standard ESRS E1 – Klimawandel ist das zentrale Element der neuen ESG-Berichtsstruktur.
Er verlangt nicht nur die Offenlegung von Emissionsdaten, sondern eine strategische Auseinandersetzung mit Klimarisiken, Chancen und langfristiger Resilienz.
Unternehmen, die den Standard konsequent umsetzen, profitieren von:
- besserem Risikomanagement,
- höherer Investorenattraktivität,
- gestärkter Reputation und
- Rechts- sowie Finanzsicherheit.
Wer dagegen die Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, sondern auch Vertrauensverlust bei Stakeholdern und Öffentlichkeit.
Der ESRS E1 zeigt: Klimaberichterstattung ist kein Formalismus – sie ist ein strategisches Instrument zur Zukunftssicherung.