Artikel Änderungen bei der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Als Reaktion auf den zunehmenden Druck zur Reduktion von Treibhausgasemissionen hat die Europäische Union ihre Vorschriften zur Energieeffizienz überarbeitet.
Die neue EU-Richtlinie 2023/1791 (Energy Efficiency Directive – EED), verabschiedet im September 2023, verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Primär- und Endenergieverbrauch bis 2030 um 11,7 % gegenüber den Prognosen von 2020 zu senken.
Diese Vorgaben bringen für Unternehmen erweiterte Pflichten, insbesondere im Bereich der Energieaudits und Energiemanagementsysteme.

Der bisherige Rechtsrahmen

Nach dem polnischen Energieeffizienzgesetz vom 20. Mai 2016 war bislang jedes große Unternehmen verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Als groß galt ein Unternehmen, das in den letzten beiden Geschäftsjahren

  • mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigte oder
  • einen Umsatz über 50 Mio. EUR und
  • eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR aufwies.

Ziel des Audits war eine ganzheitliche Analyse des Energieverbrauchs und die Identifikation von Einsparpotenzialen.

Neue Anforderungen nach der EED – Energieverbrauch als Maßstab

Die wichtigste Neuerung: Der Auditpflicht liegt künftig nicht mehr die Unternehmensgröße, sondern der tatsächliche Energieverbrauch zugrunde.

  • Pflicht zum Energieaudit: Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 10 TJ (entspricht ca. 2,7 GWh, Durchschnitt der letzten drei Jahre).
  • Frist: Erstes verpflichtendes Audit spätestens bis zum 11. Oktober 2026.

Damit wächst die Zahl der auditpflichtigen Unternehmen deutlich – auch viele mittelständische Betriebe fallen künftig unter diese Regelung.

Energiemanagementsysteme als neue Pflicht

Für besonders energieintensive Unternehmen führt die Richtlinie einen weiteren Schritt ein:

  • Unternehmen mit > 85 TJ pro Jahr (ca. 23,6 GWh, Durchschnitt der letzten drei Jahre) müssen
    ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach europäischen oder internationalen Normen einführen.
  • Frist zur Implementierung: bis spätestens 11. Oktober 2027.

Vergleich – bisher vs. künftig:

Bisherige RegelungNeue Regelung laut EED
Große Unternehmen (≥250 Mitarbeitende, Umsatz >50 Mio. €, Bilanzsumme >43 Mio. €)Unternehmen mit durchschnittlichem Jahresverbrauch >10 TJ
Pflicht zum Energieaudit alle 4 Jahre>10 TJ → Pflicht zum Audit; >85 TJ → Pflicht zum zertifizierten Energiemanagementsystem

Vom Audit zum Aktionsplan

Neu ist die Verpflichtung zur Erstellung eines konkreten Maßnahmenplans auf Basis der Audit-Ergebnisse.
Laut Art. 11 der EED müssen Unternehmen einen umsetzbaren Aktionsplan entwickeln, der:

  1. Prioritäten festlegt – nach Nutzen, Kosten, Technologieverfügbarkeit und Auswirkungen auf den Betrieb.
  2. Einen Zeitplan enthält – mit realistischen Umsetzungsterminen.
  3. Verantwortlichkeiten zuweist – klar definiert, wer intern für welche Maßnahme zuständig ist.
  4. Kosten und Finanzierung schätzt – inklusive möglicher Fördermittel oder Eigenanteile.
  5. Monitoring und Evaluation beschreibt – zur Überprüfung der Fortschritte und Wirksamkeit.

Dieser Plan ist dem Management vorzulegen und muss künftig öffentlich zugänglich gemacht werden – im Einklang mit Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.

Ein sofortiges Umsetzen aller Empfehlungen ist nicht zwingend, aber Unternehmen müssen zeigen,
dass sie Empfehlungen geprüft und strategisch bewertet haben – inklusive Begründungen für eventuelle Nicht-Umsetzungen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Richtlinie sieht keine direkten Strafen für das Nicht-Umsetzen einzelner Empfehlungen vor.

Sanktionen drohen jedoch bei:

  • Nichtdurchführung eines verpflichtenden Energieaudits,
  • fehlendem oder unzureichendem Maßnahmenplan,
  • Verstößen gegen Berichtspflichten zu Fortschritt und Umsetzung.

Das bedeutet: Wer die Auditpflicht ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden, auch wenn die Umsetzung einzelner Maßnahmen freiwillig bleibt.

Was gilt für kleinere Unternehmen?

Unternehmen mit einem Energieverbrauch unter 10 TJ (2,7 GWh) sind nicht auditpflichtig.
Allerdings plant die EU Anreizprogramme, um auch kleinere Betriebe zur freiwilligen Durchführung von Audits und zur Umsetzung effizienter Maßnahmen zu bewegen.

Fazit

Die neue EED verschärft die Anforderungen an Unternehmen deutlich – vom formalen Audit zur strategischen Energieplanung.
Künftig zählen nicht mehr Größe oder Umsatz, sondern konkreter Energieverbrauch und Managementqualität.


Unternehmen sollten frühzeitig prüfen:

  • den durchschnittlichen Jahresverbrauch,
  • bestehende Effizienzpotenziale,
  • und Möglichkeiten zur Einführung eines Energiemanagementsystems.

Ein strukturierter, gut dokumentierter Plan hilft, Compliance zu sichern, Kosten zu senken und den Weg in Richtung klimaneutrales Wirtschaften aktiv zu gestalten.

Quellen:


[1] Dyrektywa UE 2023/1791
[2] Ustawa o efektywności energetycznej z dnia 20 maja 2016 roku
[3] Ustawa z dnia 6 marca 2018 r. – Prawo przedsiębiorców
[4] 10 TJ = 2,7 GWh
[5] 85 TJ = 23,6 GWh

Kontaktieren Sie uns Steigern Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens mit Enervigo!

Unsere umfassenden Energielösungen reduzieren Kosten und erhöhen die Effizienz.
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung finden.

Ähnliche Beiträge Das könnte Sie auch interessieren