Was ist die CSRD-Richtlinie?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eines der bedeutendsten neuen EU-Gesetze im Bereich Nachhaltigkeits- und ESG-Berichterstattung. Ihr Ziel ist es, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung in Europa zu verbessern.
Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014, die nur große, börsennotierte Unternehmen betraf, und erweitert den Anwendungsbereich auf deutlich mehr Unternehmen – einschließlich mittelgroßer Betriebe und ausgewählter Tochtergesellschaften außerhalb der EU.
Die CSRD führt außerdem verbindliche Berichtsstandards (ESRS) ein, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden.
Gilt die CSRD bereits?
Die CSRD wurde 2022 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
In Polen – wie auch in anderen EU-Staaten – erfolgt die Umsetzung durch eine Novelle des Rechnungslegungsgesetzes, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll.
Das Finanzministerium arbeitet aktuell am Gesetzesentwurf¹. Danach werden Nachhaltigkeitsberichte ein integraler Bestandteil der Finanzberichte.
Unternehmen müssen ihre ersten Berichte abhängig von ihrer Größe und ihrem Status abgeben – siehe Übersicht unten.
Wer ist berichtspflichtig?
Unternehmensart | Kriterien | Pflicht ab | Bericht über Geschäftsjahr |
| Große Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities) | > 500 Mitarbeitende und mind. eines der folgenden: • Bilanzsumme > 85 Mio. PLN • Nettoumsatz > 170 Mio. PLN | 1. Januar 2024 | 2025 (für 2024) |
| Alle großen Unternehmen | Mindestens 2 von 3 Kriterien erfüllt: • > 250 Mitarbeitende • Bilanzsumme > 25 Mio. € • Nettoumsatz > 50 Mio. € | 1. Januar 2025 | 2026 (für 2025) |
| Mittelgroße börsennotierte Unternehmen | ≤ 250 Mitarbeitende, Bilanzsumme ≤ 25 Mio. €, Umsatz ≤ 50 Mio. € | 1. Januar 2026 | 2027 (für 2026) |
| Kleine börsennotierte Unternehmen | ≤ 50 Mitarbeitende, Bilanzsumme ≤ 5 Mio. €, Umsatz ≤ 10 Mio. € | 1. Januar 2026 | 2027 (für 2026) |
| Tochtergesellschaften mit Mutterkonzern außerhalb der EU | Gilt für Unternehmen, deren oberste Muttergesellschaft in einem Drittland sitzt und deren konsolidierter Umsatz in der EU > 150 Mio. € beträgt | 1. Januar 2027 | 2028 (für 2027) |
Tochtergesellschaften und vereinfachtes Reporting
Tochtergesellschaften innerhalb internationaler Konzerne können auf die konsolidierten Nachhaltigkeitsberichte der Muttergesellschaft zurückgreifen, sofern diese den CSRD-Standards entsprechen.
Eine Übersetzung ins jeweilige Landessprache ist empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Alternativ kann eine Tochtergesellschaft ein eigenes ESG-Berichtssystem auf Basis der Konzernmethodik etablieren.
Was muss berichtet werden?
Die CSRD verlangt umfassende Informationen zu den ESG-Kategorien:
- E – Umwelt: CO₂-Fußabdruck, Energieverbrauch, Ressourcennutzung, Biodiversität.
- S – Soziales: Arbeitsbedingungen, Diversität, Menschenrechte, Gemeinwohlbeiträge.
- G – Governance: Unternehmensführung, Ethik, Antikorruptionsmaßnahmen, Vergütungspolitik.
Kernstück ist die Analyse der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality Assessment, DMA):
Unternehmen müssen sowohl bewerten,
- welche Auswirkungen ihre Tätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat, als auch
- wie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ihr eigenes Geschäft beeinflussen.
Nur Themen, die als wesentlich gelten, sind verpflichtend zu berichten.
Der CO₂-Fußabdruck – ein zentrales Element
Der CO₂-Fußabdruck ist einer der wichtigsten Indikatoren im Rahmen der CSRD.
Zwar verpflichtet die Richtlinie Unternehmen nicht unmittelbar zur Emissionsreduktion, doch die Veröffentlichung entsprechender Daten schafft Marktdruck: Investoren, Kund:innen und Lieferkettenpartner erwarten zunehmend nachweisbare Fortschritte bei der Dekarbonisierung.
Zukünftig ist damit zu rechnen, dass konkrete Reduktionsziele gesetzlich verankert werden.
Sanktionen bei Verstößen
Fehlende oder unvollständige Nachhaltigkeitsberichte können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Die Höhe der Strafen wird national festgelegt, typischerweise abhängig von Unternehmensgröße, Schwere und Wiederholung des Verstoßes.
In Polen können – analog zur Finanzberichterstattung – Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren drohen, z. B. bei falschen Angaben oder unterlassener Berichterstattung.
Sind Unternehmen vorbereitet?
Während große Konzerne bereits Strukturen aus der NFRD-Zeit nutzen können, stehen viele mittelständische Betriebe erst am Anfang.
Fehlende Erfahrung, begrenzte personelle Ressourcen und komplexe regulatorische Anforderungen stellen erhebliche Herausforderungen dar.
Daher ist es ratsam, bereits jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen – etwa durch:
- Einrichtung interner ESG-Prozesse,
- Schulung verantwortlicher Mitarbeitender,
- Nutzung spezialisierter Reporting-Tools und Beratung.
Wer darf CSRD-Berichte erstellen?
Ein CSRD-konformer Bericht muss den ESRS-Standards von EFRAG entsprechen und wird künftig von externen Auditoren geprüft.
Die Erstellung erfordert fundierte Kenntnisse in Nachhaltigkeit, Recht und Finanzwesen – weshalb viele Unternehmen auf zertifizierte ESG-Berater oder Wirtschaftsprüfer zurückgreifen werden.
Fazit
Die CSRD-Richtlinie markiert den Beginn einer neuen Ära der unternehmerischen Transparenz in Europa.
Unternehmen, die frühzeitig mit der Implementierung beginnen, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch strategische Vorteile: bessere Marktposition, gestärktes Vertrauen und Zugang zu nachhaltigen Investitionen.
Wer hingegen abwartet, riskiert Bußgelder, Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Strukturen und Kompetenzen für ein CSRD-konformes Nachhaltigkeitsmanagement aufzubauen.
Quelle:
¹ Gesetzesentwurf zur Änderung des Rechnungslegungsgesetzes (Projekt UC14)