Einleitung
Am 12. Dezember 2024 hat Präsident Andrzej Duda die Änderung des polnischen Rechnungslegungsgesetzes, des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften sowie weiterer verwandter Vorschriften unterzeichnet.
Damit wurde die lang erwartete EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) offiziell in das polnische Rechtssystem übernommen.
Ziel der Reform ist es, einheitliche Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen und Greenwashing zu verhindern. Bisher waren ESG-Berichte oft schwer vergleichbar und beschränkten sich teilweise auf symbolische Maßnahmen.
Die neuen Regelungen basieren in hohem Maße auf den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und sollen Transparenz, Datenqualität und Vergleichbarkeit gewährleisten.
Was bedeutet ESG?
ESG steht für Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – und beschreibt ein ganzheitliches Bewertungssystem für nachhaltiges Wirtschaften:
- E – Umwelt (Environment): Treibhausgasmanagement, Energieeffizienz, Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Schutz der Biodiversität.
- S – Soziales (Social): Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität, Einbindung lokaler Gemeinschaften.
- G – Governance (Unternehmensführung): Transparente Entscheidungsstrukturen, Ethik, interne Kontrolle und Aufsicht.
Unternehmen werden dabei anhand nichtfinanzieller Indikatoren bewertet – sowohl qualitativ als auch quantitativ – um ihren Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften messbar und vergleichbar zu machen.
Wer muss wann berichten?
Die CSRD-Richtlinie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen schrittweise:
| Jahr | Berichtspflicht gilt für: |
| ab 2024 | Große Unternehmen und kapitalmarktorientierte Konzerne von öffentlichem Interesse (> 500 Beschäftigte) |
| ab 2025 | Alle großen Unternehmen (> 250 Beschäftigte, Umsatz > 220 Mio. PLN oder Bilanzsumme > 110 Mio. PLN) |
| ab 2026 | Kleine und mittlere, börsennotierte Unternehmen |
| ab 2028 | Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Konzernen mit Sitz außerhalb des EWR |
Die Unternehmen müssen künftig ihre Nachhaltigkeitsberichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen – einem einheitlichen EU-weiten Regelwerk für ESG-Offenlegung.
„Die Einführung der ESRS-Standards stellt für viele Organisationen – insbesondere für jene ohne Erfahrung in Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine erhebliche Herausforderung dar.“
Was sind ESRS-Standards?
Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bilden das Fundament der neuen EU-Berichtspflicht.
Sie gliedern sich in drei Hauptkategorien:
1. Querschnittsstandards (Cross-cutting Standards)
- ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
- ESRS 2: Allgemeine Angaben
2. Thematische Standards (Topical Standards)
Umwelt (E):
- E1: Klimawandel
- E2: Umweltverschmutzung
- E3: Wasser- und Meeresressourcen
- E4: Biodiversität und Ökosysteme
- E5: Kreislaufwirtschaft
Soziales (S):
- S1: Eigene Belegschaft
- S2: Mitarbeitende in der Wertschöpfungskette
- S3: Betroffene Gemeinschaften
- S4: Verbraucher und Endnutzer
Governance (G):
- G1: Unternehmensführung und Geschäftsethik
3. Sektorstandards (Sector-specific Standards)
Sie gelten für bestimmte Branchen und berücksichtigen deren spezifische Risiken, Auswirkungen und Chancen.
Jeder Standard besteht aus Datenpunkten (quantitativ, qualitativ oder narrativ), deren Relevanz durch eine Analyse der doppelten Wesentlichkeit bestimmt wird.
Analyse der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality)
Die Analyse der doppelten Wesentlichkeit ist der Kern des ESRS-Berichtsprozesses.
Sie identifiziert:
- Den Einfluss des Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft (Impact Materiality).
- Die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf das Unternehmen selbst (Financial Materiality).
Das Ergebnis dieser Analyse bestimmt, welche Themen und Kennzahlen im Bericht offenzulegen sind.
Sie bildet die Grundlage für Nachhaltigkeitsstrategien, Risikomanagement und Investorenkommunikation und wird im Rahmen der CSRD-Berichte extern geprüft.
Warum diese Analyse so wichtig ist
- Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (Art. 19a CSRD, ESRS 1 & 2).
- Sie stellt sicher, dass Berichte auf tatsächlichen Risiken, Chancen und Auswirkungen basieren.
- Sie hilft Unternehmen, relevante Themen zu priorisieren und Ressourcen effizient einzusetzen.
- Sie stärkt Vertrauen, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit – und schützt vor Vorwürfen des Greenwashings.
Fazit
Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie markiert den Beginn einer neuen Ära der ESG-Berichterstattung in Polen und der gesamten EU.
Die ESRS-Standards schaffen die Grundlage für vergleichbare, überprüfbare und relevante Nachhaltigkeitsberichte.
Unternehmen sind künftig verpflichtet, ihre ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Auswirkungen strukturiert offenzulegen – basierend auf der Analyse doppelter Wesentlichkeit.
Dadurch entsteht ein transparenter, datengetriebener Blick auf den tatsächlichen Beitrag eines Unternehmens zu einer nachhaltigen Wirtschaft.
Wer diesen Prozess frühzeitig startet, reduziert Risiken, stärkt Reputation und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit.