Artikel Fördermittel aus dem Programm B1.2.1 – Energieeffizienz & Eigene Energiequellen

Inhaltsverzeichnis

Energieeffizienz und Eigenversorgung: Investitionen mit Zukunft

Das Programm B1.2.1 im Rahmen des Nationalen Wiederaufbauplans (KPO – Krajowy Plan Odbudowy) fördert Projekte, die zur Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen beitragen. Ziel ist es, die Energieeffizienz in Industrieprozessen zu steigern, Emissionen in energieintensiven Sektoren zu senken und niedrigemittierende Energiequellen, insbesondere erneuerbare Energien (OZE), zu unterstützen.

Finanzierte Projekte müssen die Anforderungen der DNSH-Analyse (Do No Significant Harm) erfüllen – also nachweisen, dass sie keinen erheblichen Schaden für die Umwelt verursachen¹.

Was wird gefördert?

Das Programm B1.2.1 „Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen in Unternehmen“ richtet sich an Investitionen mit dem höchsten Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgasen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz:

  • Modernisierung bestehender Anlagen,
  • Optimierung industrieller und energetischer Prozesse,
  • Transformation energieintensiver Sektoren,
  • Erhöhung des Anteils emissionsarmer Brennstoffe,
  • Austausch ineffizienter Wärmeerzeuger,
  • Bau oder Modernisierung eigener emissionsarmer Energiequellen, einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
  • Thermische Gebäudesanierung.

Die Bewertung des Energieeinsparpotenzials erfolgt auf Grundlage eines Energieaudits, das vor Antragstellung durchzuführen ist.
Gefördert werden nur Projekte, die direkt aus den Empfehlungen dieses Audits hervorgehen.

Förderung für Eigenerzeugung und Speicherlösungen

Ebenfalls förderfähig sind Investitionen in den Auf- oder Umbau von Energieerzeugungsanlagen, darunter:

  • Erneuerbare Energien (z. B. PV, Wind, Biomasse),
  • Energiespeicherlösungen,
  • Eigene, emissionsarme Energiequellen, inkl. KWK-Anlagen.

Hier erfolgt die Bewertung auf Basis einer Machbarkeitsstudie, die vor Antragstellung vorzulegen ist.
Die erwartete Wirkung: Jede durch OZE oder KWK erzeugte MWh ersetzt Energie aus konventionellen Quellen – und trägt so direkt zur Emissionsreduktion bei.

Zeitplan und Antragstellung

Laut Zeitplan des Ministeriums für Staatsvermögen (MAP) sollte der Wettbewerb im 2. Quartal 2024 veröffentlicht werden.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels war die Ausschreibung jedoch noch nicht gestartet.
Der Nationale Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (NFOŚiGW) plant die Freischaltung des Online-Antragsformulars im August 2024.
Der Einreichungszeitraum ist für das 3. bzw. 4. Quartal 2024 vorgesehen².

Am 25. Juni 2024 fand ein Informations- und Konsultationstreffen für Großunternehmen statt, organisiert durch das MAP und den NFOŚiGW.
Die wichtigsten Punkte aus dieser Veranstaltung sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst:

ThemaKernaussagen
FörderzielSenkung des Energieverbrauchs und der GHG-Emissionen
ZielgruppeIndustrieunternehmen mit signifikantem Energieeinsparpotenzial
FördergegenstandEnergieeffizienzmaßnahmen, Eigenerzeugung, KWK, OZE, Energiespeicher
VoraussetzungenEnergieaudit oder Machbarkeitsstudie vor Antragstellung
LaufzeitVerträge bis spätestens 4. Quartal 2024²
FördergeberNFOŚiGW
SicherheitenEntscheidung individuell durch NFOŚiGW gemäß Pkt. 9.10 der Finanzierungsrichtlinie³

Förderkriterien und Bewertung

Über die Förderentscheidung entscheidet insbesondere der nachgewiesene Beitrag zur Energieeinsparung und Emissionseinsparung.
Je höher die Reduktion von Primär- und Endenergie, desto größer die Förderchance.
Die Projekte müssen zudem:

  • mit der EU-Taxonomie vereinbar sein,
  • das DNSH-Prinzip erfüllen,
  • und in die nationale Strategie zur Energiewende passen.

Fazit

Das Programm B1.2.1 ist eine hervorragende Möglichkeit für Industrieunternehmen,

  • ihre Energieeffizienz zu steigern,
  • eigene Energiequellen aufzubauen
  • und sich aktiv an der Dekarbonisierung der Wirtschaft zu beteiligen.

Da die Antragstellung bereits für 2024 erwartet wird, sollten Unternehmen jetzt mit den Vorbereitungen beginnen: Energieaudit beauftragen, Projektpotenziale bewerten und die Förderunterlagen zusammenstellen.
Wer frühzeitig handelt, kann von attraktiven Finanzierungskonditionen profitieren – und seine Energiezukunft selbst gestalten.

Quellen / Hinweise

¹ Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens für nachhaltige Investitionen.
² Verträge über Förderdarlehen müssen bis spätestens Q4 2024 abgeschlossen sein.
³ NFOŚiGW, Instrukcja finansowania systemu wsparcia efektywności energetycznej i odnawialnych źródeł energii w przedsiębiorstwach, Abschnitt 9.10.

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